Kurzfristige Absage der offenen Ateliers


Wir, die Künstlerinnen und Künstler der Waggonfabrik Mainz, bedauern sehr die Veranstaltung Late Spring Opening am 05. und 06.09.2020 kurzfristig aus organisatorischen Gründen absagen zu müssen. Wir bitten, die eventuell entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und würden uns freuen, Sie bei unserer nächsten Veranstaltung als Besucher begrüßen zu dürfen.

05. +06. September 2020
Vernissage 5.9.2020 – 18 Uhr – „Am Pavillon im Park*“

Grußwort von Marianne Grosse, Bau- und Kulturdezernentin der Landeshauptstadt Mainz

Anschließend entspannte Live-Musik im Jamsessioncharakter u.a. mit Musiker*innen von Namadu und Getränke mit Drehverschluss oder Ploppverschluss

*platz

Teilnehmende Künstler*innen

Andrea Esswein*Lukas Gartiser*Anne*Louise Hoffmann*Matthias Knebl*Marcel Kimble*Theresa Lawrenz*Ivana Matić*Katrin Nicklas*Bastian Piejko*Lukas Rinker*Lea Schäfer*Paul Schuseil*Markus Walenzyk*Lisa Weber*Veronika Weingärtner

Die Künstler*innen des städtischen Atelierhaus Waggonfabrik in Mainz laden Sie herzlich zu einem Besuch in ihre Atelierräume ein! Aus gegebenem Anlass verschiebt sich der Frühling in diesem Jahr und so finden die traditionellen offenen Ateliers als Late Spring Opening im Herbst statt. Der abwechslungsreiche Rundgang führt Sie durch alle Bereiche künstlerischen Arbeitens. Nutzen Sie die Gelegenheit sich mit den anwesenden Künstler*innen auszutauschen und Einblicke in die jeweiligen Arbeitsprozesse zu erhalten. 

Wir freuen uns über Ihr Interesse und auf Ihren Besuch!

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Hygienekonzept für LATE SPRING OPENING 2020

Zusammenfassung:
* insgesamt 75 Personen gleichzeitig im Atelierhaus
*pro Atelier limitierte Personenzahl
*Anmeldung (Kontaktdatenerfassung) und Hygienestation auf dem Parkplatz
* verpflichtende AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Maske) im Gebäude
*Die Wegeführung ist einzuhalten

Wir beziehen uns bei unserem Konzept auf die aktuell gültige 9. Corona-Bekämpfungsverordnung von Rheinland-Pfalz:
https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/9_bekaempfungsverordnung/Hygienekonzept_Veranstaltungen_im_Aussenbereich.pdf
https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/9_bekaempfungsverordnung/Neue_Hygieneplaene_15.06/Hygienekonzept_Veranstaltungen_im_Innenbereich.pdf 

Je nach Raumgröße und der Regel, dass pro Person 10qm gerechnet werden, dürfen sich also insgesamt die 75 Personen – die die 9. CoBeLVO erlaubt – gleichzeitig im Atelierhaus aufhalten.

Die Größe der Atelierräume liegt zwischen 35qm und 87qm, sodass zwischen 3 und 8 Personen pro Raum zulässig sind, je nach Größe. Jeder Raum wird am Eingang mit einem Zettel mit der zulässigen Personenanzahl für diesen Raum versehen. Jeder Raum und sein Flurbereich davor werden vom jeweiligen Künstler betreut, der/die die Anzahl der Personen und das Einhalten der AHA-Regeln im Raum kontrolliert. Die Gesamtzahl der Besucher*innen wird vor dem Eingang kaontrolliert und ggf. gestoppt. 

Das Atelierhaus besitzt zwei Türen. Für die Veranstaltung wird die Tür im Erdgeschoss als Eingang gekennzeichnet und mit einer Hygienestation ergänzt. Hier – draußen auf dem Parkplatz vor der Tür – findet die schriftliche Kontaktdatenerfassung aller Besucher*innen statt, die Hände werden mit einem Spender desinfiziert und auf die verpflichtende Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Maske) eingewiesen. Dieser Eingang wird von einer Person betreut, die die Anzahl der Besucher*innen kontrolliert und den Einlass ggfs. stoppt. Ein Wartebereich auf der Parkplatzfläche ist vorgesehen und wird durch Bodenmarkierungen gekennzeichnet. 

Im Innenbereich wird durch Pfeile auf dem Boden eine Geh-Route markiert.